Kosten
Eine osteopathische Behandlung ist prinzipiell eine private Leistung. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Es erfolgt keine Abrechnung nach Zeiteinheit, sondern eine leistungsbezogene Abrechnung je nach Behandlung und Leistung. Die Dauer einer osteopathische Behandlung ist individuell und abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten.
Kosten für eine Behandlung
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung betragen je nach Länge der Behandlung zwischen 90,00 und 135,00 Euro. Eine Behandlung inkl. Anamnese und körperlicher Untersuchung dauert ca. 45-60 Minuten. Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung in Bar oder EC/Kredit-Karte. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Anteil die Kosten einer osteopathischen Behandlung erstattet werden.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Osteopathie-Rechnung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse unter welchen Bedingungen Sie die Kosten zurückerstatten bekommen. Hier finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die eine Osteopathie-Behandlung bezuschussen.
Einige gesetzliche Krankenkassen benötigen eine ärztliche Überweisung für Osteopathie, damit sie die Leistungen für Ihre Behandlung erstatten. Diese sollten Sie vor Ihrem Termin bei uns
bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt abholen.
Wir vergeben Termine und behandeln Sie aber auch ohne eine Überweisung. Dann tragen Sie die Kosten der Behandlung als Eigenleistung. Die Bezahlung erfolgt immer direkt nach der Behandlung in Bar oder EC/Kredit-Karte. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Kostenübernahme durch private Krankenkassen
Private Krankenkassen übernehmen häufig 60-100 % der Osteopathie-Rechnung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse wie die genauen Erstattungsbedingungen aussehen. Die Bezahlung erfolgt immer direkt nach der Behandlung in Bar oder EC/Kredit-Karte. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung
Es lohnt sich eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen bzw. für Naturheilkunde abzuschließen, wenn man mehr als 3 x im Jahr die Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Viele Zusatzversicherungen erstatten bis zu 70-100 % der Osteopathie-Rechnung.
Eine Zusatzversicherung können Sie schon ab ca. 9 Euro im Monat abschließen. Ein Vergleich lohnt sich!
Absageregelung
Vereinbarte Termine müssen so früh wie möglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit abgesagt werden. Nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine werden als „erbrachte Leistung“ in Rechnung gestellt, es sei denn, die entstandene Terminlücke wird Ihrerseits durch eine Ersatzperson geschlossen (BGB/ § 615). Die gesetzliche Regelung gestattet es, bei Nichtwahrnehmung eines fest vereinbarten Termins die dafür vorgesehene Verordnungsleistung in Rechnung zu stellen.
Wir sind stets bemüht bei kurzfristigen Absagen, den Termin an Akutpatienten weiterzugeben.